Herzlich willkommen im ZAK
Mitten in Engelskirchen, in Bahnhofsnähe, bieten wir Ihnen in unseren Räumen in der Märkischen Straße 37 Diagnostik,
Beratung und Therapie bei Sprach- und Sprechstörungen, Hör(verarbeitungs)störungen und Stimm- und Schluckstörungen.
Seit über 25 Jahren sind wir mit Wissen, Erfahrung, Engagement und Herz in der logopädischen Arbeit
mit und für die Menschen in Engelskirchen und Umgebung tätig.
Was wir für Sie tun können
Unser Leistungsspektrum für Kinder umfasst die Diagnostik und Behandlung von
Unser Leistungsspektrum für Kinder umfasst die Diagnostik und Behandlung von
Unser Leistungsspektrum für Erwachsene umfasst die Diagnostik und Behandlung von
Besondere Qualifikationen besitzen wir in den Bereichen:
• Trachealkanülenmanagement
• Hilfsmittelberatung
• Schluckstörung
• Lee Silverman Voice Treatment (LSVT-Loud)
• Castillo Morales® Therapie
• Facio-Orale Trakt Therapie (F.O.T.T.)
• TAKTil-KINästhetische Stimulationsmethode TAKTKIN
• Behandlung bei Sprachentwicklungsstörungen (u.a. nach Zvi Penner oder dem patholinguistischen Ansatz)
• Stimmanbahnung und -festigung nach Kehlkopfentfernung
• Funktionale Stimmtherapie
Logopädie zählt zu den Heilmitteln (wie Ergotherapie oder Physiotherapie). Heilmittel haben zum Ziel „eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern“, „eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen“ (Prävention), „einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken“ oder „Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern“ (vgl. § 3 Abs. 2 HeilM-RL bzw. § 3 Abs. 2 HeilM-RL ZÄ). Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer logopädischen Therapie ist eine Heilmittelverordnung durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin. Verordnen können Ärzte und Ärztinnen folgender Facharztrichtungen: - Allgemeinmedizin - Kinderheilkunde - Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde - Pädaudiologie - Zahnheilkunde - Kieferorthopädie - Neurologie - Psychiatrie
Auch Krankenäuser können im Rahmen des Entlassmanagements eine Heilmittelverordnung ausstellen. Diese ist für 12 Tage gültig und muss innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Daher ist hier eine zügige Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung erforderlich.
Als Vertragspartner der Krankenkasse werden die Kosten der Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei gesetzliche Versicherten über 18 Jahre ist eine Zuzahlung von 10 % plus eine Rezeptgebühr von 10,- € pro Heilmittelverordnung zu leisten. Bei hoher finanzieller Belastung im Gesundheitsbereich, z.B. bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung, ist es möglich auf Antrag eine Zuzahlungsbefreiung seitens der Krankenkasse zu erhalten.
Bei privat Versicherten werden die Behandlungskosten in der Regel ebenfalls ganz oder teilweise übernommen.
Sprechen Sie uns hierzu gern an.
Über uns
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KOOPERATION
ZAK LOGOPÄDISCHE PRAXIS Glunz und Schmitz
Märkische Straße 37
51766 Engelskirchen